1. Leitbild und Grundhaltung

Sources d’Espoir e.V. verpflichtet sich zu einem umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Der Verein verfolgt eine klare Null-Toleranz-Strategie gegenüber jeglicher Form von Gewalt, Grenzverletzung,
Diskriminierung oder Machtmissbrauch. Kinderschutz ist Querschnittsaufgabe aller haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen.

2. Risikoanalyse

Risikobereiche überprüft. Dazu zählen insbesondere:

– Einzelsettings zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden
– Ausflüge und mehrtägige Veranstaltungen
– Digitale Kommunikation (Social Media, Messenger)
– Nähe- und Distanzsituationen bei kreativen oder sportlichen Aktivitäten

Erkannte Risiken werden organisatorisch minimiert (z.B. Vier-Augen-Prinzip,
Transparenzregeln).

3. Präventionsmaßnahmen

– Vier-Augen-Prinzip bei Einzelkontakten
– Klare Regeln zu Nähe und Distanz
– Keine privaten Kontakte über soziale Medien
– Transparente Kommunikation mit Eltern
– Regelmäßige Sensibilisierung und Schulungen der Mitarbeitenden
– Verpflichtende Vorlage erweiterter Führungszeugnisse (§ 72a SGB VIII)

4. Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche werden über ihre Rechte informiert.

Sie können sich jederzeit an:
• die Kinderschutz-Ansprechperson Rachel Nangally,
• eine Vertrauensperson,
• oder externe Beratungsstellen wenden.
Beschwerden werden vertraulich behandelt und dokumentiert.

5. Ampelsystem für Grenzverletzungen

GRÜN: Fachlich angemessenes Verhalten.
GELB: Unklare oder grenzüberschreitende Situationen → Klärung im Team.
ROT: Übergriff oder schwerwiegende Grenzverletzung → sofortige
Intervention, Dokumentation und ggf. Information des Jugendamtes.

6. Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)

– Schriftliche Dokumentation der Beobachtungen.
– Interne Fallberatung mit der Kinderschutzbeauftragten Rachel Nangally.
– Ggf. Hinzuziehung externer Fachberatung.
– Information des zuständigen Jugendamtes.
-Weitere Kooperation gemäß gesetzlicher Vorgaben.

7. Sicherung der persönlichen Eignung (§ 72a SGB VIII)

– Erweitertes Führungszeugnis für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen.
– Erneuerung alle zwei Jahre.
– Dokumentierte Einsichtnahme durch Verwaltung/Fachpersonal.
– Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung.

8. Selbstverpflichtungserklärung

Ich verpflichte mich, die Würde und Rechte von Kindern und Jugendlichen zu
achten, keine Form von Gewalt oder Diskriminierung auszuüben und
Verdachtsfälle unverzüglich zu melden.

Download: Kinderschutz – SdE e.V.