1. Leitbild und Grundhaltung
Sources d’Espoir e.V. verpflichtet sich zu einem umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Der Verein verfolgt eine klare Null-Toleranz-Strategie gegenüber jeglicher Form von Gewalt, Grenzverletzung,
Diskriminierung oder Machtmissbrauch. Kinderschutz ist Querschnittsaufgabe aller haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen.
2. Risikoanalyse
Risikobereiche überprüft. Dazu zählen insbesondere:
– Einzelsettings zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden
– Ausflüge und mehrtägige Veranstaltungen
– Digitale Kommunikation (Social Media, Messenger)
– Nähe- und Distanzsituationen bei kreativen oder sportlichen Aktivitäten
Erkannte Risiken werden organisatorisch minimiert (z.B. Vier-Augen-Prinzip,
Transparenzregeln).
3. Präventionsmaßnahmen
– Vier-Augen-Prinzip bei Einzelkontakten
– Klare Regeln zu Nähe und Distanz
– Keine privaten Kontakte über soziale Medien
– Transparente Kommunikation mit Eltern
– Regelmäßige Sensibilisierung und Schulungen der Mitarbeitenden
– Verpflichtende Vorlage erweiterter Führungszeugnisse (§ 72a SGB VIII)
4. Beschwerdeverfahren für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche werden über ihre Rechte informiert.
Sie können sich jederzeit an:
• die Kinderschutz-Ansprechperson Rachel Nangally,
• eine Vertrauensperson,
• oder externe Beratungsstellen wenden.
Beschwerden werden vertraulich behandelt und dokumentiert.
5. Ampelsystem für Grenzverletzungen
GRÜN: Fachlich angemessenes Verhalten.
GELB: Unklare oder grenzüberschreitende Situationen → Klärung im Team.
ROT: Übergriff oder schwerwiegende Grenzverletzung → sofortige
Intervention, Dokumentation und ggf. Information des Jugendamtes.
6. Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
– Schriftliche Dokumentation der Beobachtungen.
– Interne Fallberatung mit der Kinderschutzbeauftragten Rachel Nangally.
– Ggf. Hinzuziehung externer Fachberatung.
– Information des zuständigen Jugendamtes.
-Weitere Kooperation gemäß gesetzlicher Vorgaben.
7. Sicherung der persönlichen Eignung (§ 72a SGB VIII)
– Erweitertes Führungszeugnis für alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen.
– Erneuerung alle zwei Jahre.
– Dokumentierte Einsichtnahme durch Verwaltung/Fachpersonal.
– Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung.
8. Selbstverpflichtungserklärung
Ich verpflichte mich, die Würde und Rechte von Kindern und Jugendlichen zu
achten, keine Form von Gewalt oder Diskriminierung auszuüben und
Verdachtsfälle unverzüglich zu melden.